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AUFNAHME

Zur Aufnahme für alle Ausbildungsbereiche zugelassen werden junge Menschen mit einer Lernbeeinträchtigung, nach Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht. Sie sind entweder von der IV bereits anerkannt oder bei ihr angemeldet.

AUFNAHMEVERFAHREN

Dem Vorstellungsgespräch und der Besichtigung des „Lindenbaums“ folgt ein zweiwöchiger Schnupperaufenthalt zum gegenseitigen Kennenlernen. Am Ende dieser Schnupperzeit findet ein Auswertungsgespräch unter Teilnahme des jungen Menschen, seiner gesetzlichen Angehörigen, ggf. seines Beistands und in Ausnahmefällen auch einem/einer Vertreterin der IV statt.

Nach erfolgreicher Schnupperzeit kann der junge Mensch aufgenommen werden, wenn er ein klares JA zum Ausbildungsangebot / Wohnangebot sagen kann und die IV die Kostengutsprache signalisiert hat.

FINANZIERUNG

Das Schulgeld und die Kosten (Ausbildungs- und Wohnkosten) werden vollumfänglich durch die Invalidenversicherung (IV) getragen oder vom Sozialamt der Wohngemeinde gedeckt.